Nachdem Sie zumeist einen Lageplan zum Bauantrag anfertigen lassen mussten, wird das geplante Projekt in diesem Lageplan eingetragen. Bauliche Anlagen, die evtl. abgerissen werden müssen, werden gekennzeichnet. Ein Grundstück darf nicht beliebig "zugebaut" werden. Das Vorhaben muss eine menschenwürdige Daseinsfürsorge gewähren. Für Belüftung und Besonnung sollte ausreichend Fläche vorhanden sein.
Ein F L ä C H E N N A C H W E I S wird erstellt ! Zg.-Nr. 0001-99 Bergstraße Gemarkung : Muster Flur 99 Flurstücke 99 & 100 Grundstücksgröße lt.Kataster Flurstücke 99 & 100 178 + 175 = 353 m² Baugrundstück Flurstücke 99 & 100 353 m² Planfestsetzungen: Keine / Zulässigkeit von Vorhaben gemäß § 34 BauGB Vorhandene Bebauung: Abriß Geplante Bebauung: Einfamilienhaus mit Stellplätzen EG: 12,03 x 8,03 = 96,60 m² 96,60 m² x 1 = 96,60 m² Hauseingangstreppen: 2,0 x 2,135 = 4,3 m² 2,0 x 2,135 = 4,3 m² u.s.w.
Der Antragsteller erhält einen Lageplan zum Bauantrag zum Einleiten behördrechtlicher Genehmigungsverfahren. Nach Eingabe u.a. dieses Lageplans wird, nachdem der Bauantrag das Genehmigungsverfahren durchlaufen hat, die Baugenehmigung erteilt bzw. ggf. mit Auflagen versehen.
Es kann durchaus vorkommen, dass das gesamte Projekt geändert werden muß.
Da dieser Lageplan zum Bauantrag alle notwendigen Angaben zur
liefert, benötigt das Landvermessungsbüro vorerst und zumindest von diesem Plan eine beglaubigteAbschrift mit den beschreibenden Anlagen der Baugenehmigung.