Die Anfertigung eines amtlichen Lageplanes zum Bauantrag nach § 2 Bauvorlagenverordnung (BauVorlV) ist eine Amtshandlung und wird somit nur auf Antrag durchgeführt.
Unmittelbar mit der Beauftragung der Vermessungsstelle werden die Katasterunterlagen bei dem jeweils zuständigen Kataster-
und Vermessungsamt (derzeitige Vorbereitungszeit bei den Ämtern zwischen zwei und sechs Monaten) beantragt. Jedoch bemühen
sich die jeweiligen Kataster- und Vermessungsämter die Vorbereitung der Katasterunterlagen innerhalb von 14 Tagen nach
Antrageingang abzuschließen und dem Vermessungsingenieur zur Verfügung zu stellen. Mit dieser vorrangigen Bearbeitung
entsprechen die Kataster- und Vermessungsämter dem Wunsch des Ministerium des Innern. Ob eine Weisung existiert, konnte ich
bis heute nicht feststellen. Der Wunsch der vorrangigen Bearbeitung ist nachvollziehbar. Immerhin werden durch Ihr Bauvorhaben mittelfristig
Arbeitsplätze gebunden. Auch Fördermittel und Festpreisgarantien sind nur in zeitnaher Erfüllung einkalkulierbar.
Im Außendienst wird der Bestand (Gebäude, Bäume, Verkehrsflächen etc.) nach Lage und Höhe erfaßt und die Grenzen in einem solchen Umfang untersucht, dass im Rahmen der Genauigkeit eines Lageplanes, eine qualifizierte Aussage über den Grenzverlauf getroffen werden kann.
Im Innendienst werden die erfaßten Daten ausgewertet und an der CAD-Anlage graphisch aufbereitet. Dazu gehört auch die Eintragung der katastertechnischen Bezeichnungen der Grundstücke und deren Eigentümer. Anschließend erfolgt die Prüfung, ob es für das Grundstück planungsrechtliche Festsetzungen gibt (Bebauungsplan, Vorhaben- und Erschließungsplan, im Zusammenhang bebautes Gebiet nach § 34 BauGB, etc.), die Einzug in den Lageplan finden müssen.
Des weiteren muß die Erreichbarkeit des Grundstück über öffentliche Verkehrsflächen oder Grunddienstbarkeiten gesichert sein. Eventuell vorhandene Ver- und Entsorgungsanlagen werden in den Plan eingetragen.
Eine zur Liegenschaftsvermessung befugte Stelle beurkundet mit öffentlichen Glauben die Tatsachen, die durch vermessungstechnische Ermittlung an Grund und Boden festgestellt wurden.
So würde zum Beispiel ein Lageplan aussehen ...