Sie sind jetzt Eigentümer !
ein berechtigtes Interesse ... Sie wollen das Grundstück erwerben !
Das Grundbuch ist unterteilt in :
- Anschrift
- Bestandsverzeichnis
- Abteilung I
- Abteilung II
- Abteilung III
Aus der Anschrift können Sie erkennen wo und unter welcher Grundbuchblattnummer dasentsprechende Grundstück geführt wird. Im Bestandsverzeichnis finden Sie Angaben zur Bezeichnung der Grundstücke (Gemarkung, Flur und Flurstück) zur Beschreibung, wie z.B. Wirtschaftsart, Lage und Größe; wobei die Größe nicht dem öffentlichen Glauben teilnimmt und tatsächlich durchaus von den Angaben abweichen kann.
Die Abteilung I enthält Angaben zu den Eigentümern und die Grundlage für dessen Eintragung;(z.B. Erbschein). Wichtig für Sie bei einen beabsichtigten Erwerb sind die
In Abteilung II sind alle Belastungen außer Grundpfandrechten vermerkt, so z.B. Wegerechte, Leitungsrechte,Privatvorkaufsrechte, Verfügungsbeschränkungen (z.B. Konkurs- o. Zwangsversteigerungsvermerk) undpersönliche Dienstbarkeiten (z.B. Nießbrauch, Dauerwohnrecht einer Person).
Die Abteilung III beinhaltet die Grundpfandrechte. Das kann eine Hypothek zur Sicherung einer persönlichen Forderung, die bereits existiert, eine Grundschuld oder eine Rentenschuld sein.
In Land Brandenburg wurden früher (bis Mitte der 90 ziger Jahre) sogenannte Baulasten im Baulastenverzeichnis bei der unteren Bauaufsichtsbehördegeführt. Heutzutage werden Grunddienstbarkeiten in Abteilung II in das Grundbuch eingetragen.Sie müssen sich beidseitig informieren, ob eine Baulast (nach früheren Recht) oder/und eine Grunddienstbarkeit (nach neuerem Recht)eingetragen wurde.
Baulast, wie auch die Grunddienstbarkeit, haben Einfluß in welchen Umfang Sie noch ein Grundstück baulich nutzen können.