Einführung: Im Land Brandenburg wurde das Deutsche Haupthöhennetz 1992 (DHHN 92) als Grundlage für alle Höhenbestimmungen im Mai 1996 durch Erlaß des Ministeriums des Inneren eingeführt. Sämtliche, von den Kataster- und Vermessungsämtern vorgehaltenen Höhenfestpunkte sind seither in diesem System zu führen.
Es beruht im Wesentlichen auf Messungen für das Staatliche Nivellementnetzes 1. Ordnung 1976 (SNN 76) in den neuen Bundesländern und dem Deutschen Haupthöhennetz (DHHN 85) aus den alten Bundesländern sowie aus Verbindungsmessungen zwischen den beiden Systemen, die Anfang der 90er Jahre erfolgten. Auf Grund der unterschiedlichen Nullpunkte (Pegel Kronstadt bzw. Amsterdam) und anderer Reduktionen bei der Erdschwere sind die Höhen nicht direkt miteinander vergleichbar.
Darstellung von Höhen:
Je nach den spezifischen Anforderung des zu darzustellenden Gebietes, bzw. was nach den Angaben des Aufträger besonders hervorgehoben werden muss, gibt es verschiedene Möglichkeiten die Geländesituation in Lageplänen, in Karten oder auf Sonderzeichnungen darzustellen.
Wenig bewegtes Gelände / großmaßstäbige Pläne:
- Es wird ein ausreichendes Höhenraster auf dem Gelände gemessen, auf Extrawunsch auch alle fünf
Meter (5m-Raster), zehn Meter (10m-Raster) etc.
Der einzelne Höhenpunkt wird durch sog. "Höhenkoten", einem Punkt mit nebenstehender Zahl gekennzeichnet.
Wenig bewegtes Gelände mit vereinzelten Erhebungen und Senkungen in großmaßstäbigen Plänen:Die Böschungsschraffur wird verwendet, wenn das Gefälle zu steil ist, um eine hinreichend genaue Höhenlinieninterpolation (s.u.) durchführen zu können. Stark bewegtes natürliches Gelände bzw. Steinbrüche und Kiesgruben in großmaßstäbigen Plänen, bzw. für weite Gebiete in kleinmaßstäbigen topographischen Karten:
- Höhenkoten